Zahlung & Lieferung

Zahlungen müssen ohne jeden Abzug unverzüglich nach Rechnungsdatum erfolgen. Zahlungen werden zur Tilgung der ältesten fälligen Verbindlichkeit verwendet. Bei Zahlung durch Scheck gilt nicht der Zugang sondern erst seine Einlösung als Zahlung. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Eigentum der Firma Baumgartner.

Die Firma Baumgartner liefert nur auf Basis des nachstehend näher geschilderten Eigentumsvorbehaltes. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.

Der Kunde ist zu einer Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware im Rahmen seines Geschäftsbetriebs berechtigt. Jede Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware bzw. Herstellung einer neuen Sache erfolgt im Auftrag der Firma Baumgartner. Soweit dabei das Eigentum an der gelieferten Ware untergeht, überträgt der Kunde schon jetzt das Eigentum an dem neuen Gegenstand und verwahrt diesen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unentgeltlich für die Firma Baumgartner. Wird die Ware untrennbar mit anderen Waren vermischt oder vermengt, so erlangt die Firma Baumgartner Miteigentum an der einheitlichen Sache zu einem Anteil, der dem Wert der Vorbehaltswaren im Verhältnis zu dem Wert der mit dem dieser vermischten Ware im Zeitpunkt der Vermischung oder Vermengung entspricht.

Die Weiterveräußerung der von der Firma Baumgartner gelieferten Ware, auch der durch Vermischung, Verarbeitung oder Bearbeitung hergestellten Ware, ist im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs jederzeit widerruflich gestattet.

Zu einer Sicherungsübereignung oder Verpfändung ist der Kunde nicht berechtigt.

Der Kunde tritt hiermit alle Rechte und Ansprüche aus der Veräußerung, dem Verlust, der Schädigung der der Firma Baumgartner gehörenden bzw. mitgehörenden Ware schon jetzt an die Firma Baumgartner ab.

Der Kunde ist zum Einzug der an die Firma Baumgartner abgetretenen Forderungen berechtigt und verpflichtet, solange diese Ermächtigung nicht widerrufen ist. Die Einzugsermächtigung erlischt automatisch, wenn die Firma Baumgartner gegen den Kunden ein gerichtliches Mahnverfahren einleitet oder der Kunde seine Zahlungen einstellt.

Zahlungen gelten als für die Firma Baumgartner vereinnahmt. Die Firma Baumgartner ist jederzeit zum Einzug der an sie abgetretenen Forderungen berechtigt. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer bekannt zu geben.

Der Kunde ist verpflichtet, Pfändungsversuchen oder sonstigen Zugriff Dritter auf das Vorbehaltseigentum oder Miteigentum oder gegen die an die Firma Baumgartner abgetretenen Ansprüche und Rechte zu widersprechen und der Firma Baumgartner unverzüglich hiervon Bescheid zu geben.

Wenn als Zahlungsweg zwischen Käufer und Verkäufer das SEPA-Lastschriftverfahren vereinbart wurde, verpflichtet sich der Käufer, das dazu notwendige Mandat zu erteilen und für eine ausreichende Deckung des Kontos bei Fälligkeit zu sorgen. Die Frist für die Vorabankündigung (Prenotification) wird auf einen Tag verkürzt.

Bei sämtlichen unbaren Zahlarten bzw. Kreditgewährung ist der Kunde damit einverstanden, dass Bank oder Wirtschaftsauskünfte zur Bonitätsprüfung sowie Auskünfte über Name und Adresse eingeholt werden können.

Als regionaler Lieferant erfolg eine Lieferung ausnahmslos nur an Kunden im Postleitzahlenbereich 94. Ein Versand von Waren wird von uns nicht durchgeführt.